Die Gesellschaft bezweckt die Halterung und Verwaltung von Beteiligungen und Investitionen, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind, sowie jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Nahestehenden, insbesondere direkt oder indirekt mit ihr verbundenen Gesellschaften, Darlehen mit oder ohne Sicherheiten gewähren oder ihnen finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Absicherung von Verpflichtungen dieser Aktionäre oder Nahestehenden leisten, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung.