Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb und die Ausbeutung von Immobilien und land- und weinwirtschaftlichen Betrieben, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, sowie den Vertrieb aller Produkte, die aus der Ausbeutung stammen. Die Gesellschaft kann zudem: für eigene oder fremde Rechnung alle Handels-, Finanz- und Industriegeschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks geeignet sind oder damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und/oder Tochtergesellschaften gründen; sich in jeder Form an ähnlichen Unternehmen beteiligen; und den Aktionären oder Dritten Kredite gewähren.