Die Gesellschaft bezweckt den Bau, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung, den Maklerdienst, die Vermietung und alle anderen mit dem Immobilienwesen verbundenen Tätigkeiten, innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Sie kann ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben oder gründen und sich mit allen Geschäften oder Funktionen befassen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gegenstand stehen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für Kredite, die von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommen wurden, verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.