Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Errichtung, die Ausbeutung oder den Verkauf von Immobilien, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) Immobilien erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären, Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie Gesellschaften, an denen ihre Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen in Form von Darlehen und/oder anderen Formen der Finanzierung oder Garantien gegen Entgelt oder unentgeltlich gewähren. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.