Erwerb, Halten, Verwaltung und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, mit Ausnahme von Gesellschaften, deren Zweck der Erwerb von Immobilien in der Schweiz ist. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann auch alle Finanz-, Treuhand-, Handels- und Industriegeschäfte, bewegliche und unbewegliche Geschäfte durchführen, die der Verwirklichung ihres Zwecks dienen. Sie kann ihren Aktionären und Dritten Kredite oder Garantien gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen garantieren.