Der Erwerb und die Verwaltung, direkte oder indirekte, von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, schweizerischen oder ausländischen, die Finanzierung von Gesellschaftsgruppen sowie die Anlage- und Investitionstätigkeiten in der Schweiz oder im Ausland, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen, immobilienbezogenen, mobiliaren oder beratenden Geschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen und ihre Entwicklung fördern. Die Gesellschaft kann auch Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben, Niederlassungen in der Schweiz oder im Ausland errichten oder Tochtergesellschaften gründen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann auch Kredite an ihre Aktionäre, an mit ihnen verbundene Gesellschaften oder an Dritte gewähren und sich für sie verbürgen, Sicherheiten leisten oder Garantien für Verpflichtungen ihrer Aktionäre, mit ihnen verbundener Gesellschaften oder Dritter übernehmen.