Die Gesellschaft hat den Zweck, öffentliche Einrichtungen zu betreiben. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren, Grundstücke erwerben oder veräußern (mit Ausnahme von Tätigkeiten, die durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer verboten sind), alle Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung und Erweiterung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Die Gesellschaft kann Garantien gewähren, Darlehen oder Vorschüsse an Gesellschafter oder Dritte gewähren.