Die Gesellschaft hat zum Zweck alle administrativen Tätigkeiten und andere unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilien- oder immobilienbezogenen Operationen durchführen, mit Ausnahme von Operationen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) verboten sind, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen beteiligt sein, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, und Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.