Die Übernahme von Beteiligungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter an Unternehmen, die im Handel, in der Industrie oder im Finanzwesen in der Schweiz oder im Ausland tätig sind, sowie die Durchführung von Investitionen und Anlagen für eigene Rechnung, insbesondere im Bereich der Immobilien, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Verträge zu unterzeichnen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen Zielen übernehmen, mit solchen Unternehmen fusionieren und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung oder Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.