Der Betrieb eines allgemeinen Unternehmens im Bauwesen, insbesondere alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau, der Renovation, der Demolierung und der Außenanlage sowie alle Immobiliengeschäfte, insbesondere alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, der Wertsteigerung, der Vermietung und der Verwaltung von bebauten oder unbebauten Immobilien, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Binnenmarkt verbotenen Geschäfte. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein gleichartiges oder ähnliches Ziel verfolgen, alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.