Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes und von landwirtschaftlichen Flächen sowie die Ausführung von landwirtschaftlichen Arbeiten für Dritte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann an allen Unternehmen Beteiligungen erwerben, alle Geschäfte betreiben und alle Funktionen ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann an Gesellschafter oder Dritte Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient. Sie kann Grundstücke erwerben und alle Immobiliengeschäfte tätigen, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Wenn sie landwirtschaftliche Grundstücke erwirbt, unterliegt sie auch den Beschränkungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht.