Die Gesellschaft hat den Zweck, den Kauf, den Verkauf, den Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften, dies unter Vorbehalt der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Tätigkeiten. Im Rahmen einer Holdinggesellschaft kann die Gesellschaft alle mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Operationen sowie alle Operationen durchführen, die darauf abzielen, den Zweck und das Interesse der Gesellschaft zu fördern. Sie kann darüber hinaus alle finanziellen und immobilienbezogenen Operationen durchführen, an allen Unternehmen oder Tätigkeiten in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen sowie Kredite zugunsten ihrer Gesellschafter oder ihrer Tochtergesellschaften gewähren.