Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Fotohandels, von Fotowerkstätten, von Fernsehstudios sowie den Kauf und Verkauf von beweglichen Gütern, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Fotografie stehen. Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, beweglichen oder unbeweglichen Geschäfte ausführen, die nicht durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verboten sind und die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern und allgemein jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck steht. Die Gesellschaft kann ferner ihren Aktionären, Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen Kredite gewähren oder von ihnen aufnehmen und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt ihrem Gesellschaftszweck dienen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften errichten, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder mit solchen fusionieren.