Die Gesellschaft bezweckt die Demontage und Entkernung von Bauten, die Wiederverwertung und Spezialarbeiten im Bauwesen. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: - hinsichtlich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; - hinsichtlich ihres Gegenstands - ob es sich um materielles (bewegliches oder unbewegliches) oder immaterielles Eigentum oder um Dienstleistungen handelt; - hinsichtlich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch Niederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.