Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, den Verkauf und die Verwaltung von Beteiligungen in der Schweiz und im Ausland, unter Ausschluss von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht, - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, - ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren oder erhalten, wenn dies ihren Interessen dient, - im Allgemeinen alle Geschäfte tätigen und alle Funktionen übernehmen, sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.