In der Schweiz und im Ausland: Die Entwicklung, Bearbeitung, Nutzung und Vermarktung von Informationsprodukten und -dienstleistungen in allen Sektoren für Unternehmen, andere Organisationen oder Verbraucher; Alle industriellen und kommerziellen Operationen in Bezug auf: die Schaffung, den Erwerb, die Miete, die Pacht von Geschäftsanteilen, die Pacht, die Einrichtung, die Nutzung aller Einrichtungen, Geschäftsanteile, Fabriken, Werkstätten, die sich auf eine der oben genannten Aktivitäten beziehen: die Übernahme, den Erwerb, die Nutzung oder den Verkauf aller Verfahren, Patente und geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die genannten Aktivitäten; die direkte oder indirekte Beteiligung der Gesellschaft an allen finanziellen, immobilienbezogenen oder mobilienbezogenen Operationen oder Unternehmen, die sich auf den Gesellschaftszweck oder auf ein ähnliches oder verwandtes Ziel beziehen; Alle Operationen, die zur Verwirklichung dieses Ziels beitragen. Niederlassungen und Tochtergesellschaften: Die Gesellschaft kann Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland gründen. Immobilien: Die Gesellschaft kann Immobilien erwerben, halten und veräußern, mit Ausnahme von Operationen, die sich auf Wohnimmobilien in der Schweiz beziehen. Beteiligungen: Die Gesellschaft kann Anteile oder Beteiligungen an jeder Gesellschaft, jedem Unternehmen, jeder Tätigkeit oder jedem Verband, ohne Unterschied, sei es durch Intervention oder anderweitig, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, mit Ausnahme der Operationen, die durch das LFAIE verboten sind, erwerben, halten und veräußern. Sie kann diese Anteile oder Beteiligungen verwalten, verbessern und veräußern und an der Verwaltung, Leitung, Kontrolle oder Liquidation aller Gesellschaften, Unternehmen, Tätigkeiten oder Verbände, an denen die Gesellschaft ein Interesse oder eine Beteiligung hat, teilnehmen. Geistiges Eigentum: Die Gesellschaft kann alle Rechte des geistigen Eigentums, Marken, Modelle und/oder Designs, auf welche Weise auch immer, erwerben, nutzen, verwenden und ausüben. Finanzielle Unterstützung: Die Gesellschaft kann ihren Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften, Muttergesellschaften oder jeder anderen verbundenen Gesellschaft finanzielle Unterstützung, einschließlich Kredite, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten in jeder Form, gegen Vergütung oder unentgeltlich, gewähren. Die Gesellschaft kann auch Dritten Kredite, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten in jeder Form gewähren. Sonstiges: Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Operationen durchführen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Gesellschaftszweck beziehen oder seine Entwicklung fördern oder erleichtern.
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