Die Gesellschaft bezweckt alle Investitionstätigkeiten auf eigene Rechnung im Rahmen der Verwaltung eines Familienvermögens, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Die Investitionstätigkeiten können die Beteiligung an Drittunternehmen, die Gewährung von Finanzierungen an Dritte und den Erwerb von Immobilien, Sammelobjekten oder sonstigen Finanzanlagen, einschließlich Kryptoanlagen, umfassen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen und an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen oder andere Formen der Finanzierung gewähren. Die Gesellschaft kann alle Finanz- oder Wertpapiergeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die Erreichung desselben fördern.