Die Gesellschaft ist ein Vermögensverwalter gemäß dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG). Die Gesellschaft hat den Zweck, Vermögen zu verwalten sowie alle Immobiliengeschäfte auszuführen, mit Ausnahme derjenigen, die durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verboten sind. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.