Die Gesellschaft hat zum Zweck: den Erwerb, die Verwaltung und die Verwaltung aller Leistungen; den Erwerb, den Verkauf und die Ausbeutung, in welcher Form auch immer, aller Immobilien und Grundstücksrechte sowie aller Titel, beweglicher oder unbeweglicher Art. Und allgemein, auf eigene Rechnung, alle Operationen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck zusammenhängen. Die Gesellschaft übt in der Schweiz keine Tätigkeit aus, die über die für ihre Verwaltung erforderliche hinausgeht. Die Gesellschaft kann darüber hinaus ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren, sich für von ihren Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren und ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen.