In der Schweiz und im Ausland den Erwerb, Verkauf, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften, die in der Schweiz Wohnliegenschaften halten (durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotene Geschäfte). Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären oder anderen Konzerngesellschaften Darlehen zu einem Entgelt oder unentgeltlich gewähren und ihnen Sicherheiten aller Art einräumen. Sie kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobiliar- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, und sich in allen Formen für alle Unternehmen interessieren, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben. Die Gesellschaft kann auch in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.