an allen Arten von kommerziellen, finanziellen, mobiliaren und immobiliaren Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilzunehmen, im Sinne einer Holdinggesellschaft, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann auch alle Arten von Beratung in Immobilien- und Finanzangelegenheiten anbieten sowie an der Finanzierung teilnehmen, insbesondere durch die Gewährung von Darlehen, Garantien und Sicherheiten aller Art, gegebenenfalls kostenlos, an andere Unternehmen der Gruppe, der die Gesellschaft angehört, einschließlich deren Aktionäre, im Interesse der Gruppe. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft alle kommerziellen, finanziellen, mobiliaren oder immobiliaren Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.