Der Betrieb von Wein- und Landwirtschaftsbetrieben, insbesondere die Produktion und der Vertrieb von Wein und Trauben, die Weinherstellung, die Abfüllung, die Flaschenabfüllung sowie alle Wein- und Landwirtschaftsarbeiten, sowohl im eigenen Namen als auch im Namen Dritter. Sie kann an anderen Unternehmen teilnehmen und Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräußern, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte, und im Allgemeinen alle Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.