Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes sowie die Ausführung von landwirtschaftlichen Arbeiten für Dritte. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an allen Unternehmen erwerben, alle Geschäfte betreiben und alle Funktionen übernehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient. Sie kann landwirtschaftliche Grundstücke innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht und mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte erwerben.