Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines landwirtschaftlichen Gutes und von landwirtschaftlichen Flächen, die Durchführung von landwirtschaftlichen Arbeiten für Dritte, die Übernahme von Mandaten für Dritte sowie alle finanziellen und kommerziellen Operationen, die mit diesem Zweck in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Immobiliengeschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann an allen Unternehmen Beteiligungen erwerben, jede Tätigkeit ausüben und jede Funktion übernehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Sie kann ihren Aktionären oder Dritten Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.