Die Gesellschaft hat zum Zweck, eine oder mehrere Strukturen für die Betreuung von Kleinkindern (Vorschulalter) oder Kindern im Schulalter (familial oder extrafamilial) zu schaffen, zu verwalten und zu entwickeln, die für die Tagesbetreuung von Kindern bestimmt sind. Die Gesellschaft kann, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen: - in der Schweiz und im Ausland jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobile Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - an Gesellschafter oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen oder die des Konzerns, dem sie angehört, fördert. Der Zweck der Gesellschaft ist nicht gewinnorientiert. Etwaige Gewinne werden nicht an die Gesellschafter verteilt; sie werden ausschließlich verwendet, um die Gesellschaft zu stärken und werden reinvestiert.