Die Gesellschaft hat den Zweck, die physische und psychische Gesundheit von Menschen mit Down-Syndrom zu schützen, die Bildung und soziale Hilfe zu fördern, die soziale Inklusion zu fördern und ihren Bedürfnissen sowie denen ihrer Familien und Betreuungspersonen gerecht zu werden. Die Gesellschaft kann als Nebenzweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Niederlassungen gründen, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben (ausgeschlossen sind alle durch das LFAIE verbotenen Operationen), die sich direkt oder indirekt auf ihren Zweck bezieht, Kredite an ihre Aktionäre und an Dritte gewähren, für von Aktionären und Dritten aufgenommene Kredite bürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung absichern.