Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Führung und der Verkauf von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Geschäfts-, Industrie- und Finanzoperationen durchführen, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, mit ihrem Zweck zusammenhängen oder dessen Verwirklichung erleichtern. Die Gesellschaft kann auch ihren Aktionären Kredite gewähren und/oder sich für Kredite, die von Dritten, ihren Mitarbeitern oder Aktionären gewährt werden, solidarisch verpflichten, bürgen oder garantieren.