Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland im Sinne einer Holdinggesellschaft sowie jede andere Tätigkeit, die einen direkten oder indirekten Bezug zu diesem Zweck hat, unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft in der Schweiz nur Beteiligungen an Gesellschaften halten darf, die Immobilien besitzen, die als feste Niederlassungen dienen, oder Anteile an Gesellschaften halten, die solche Immobilien besitzen. Darüber hinaus kann sie alle kommerziellen, finanziellen, mobiliaren oder immobilienbezogenen Geschäfte durchführen, mit Ausnahme von Geschäften, die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (LFAIE) verboten sind und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen.