Der Betrieb eines Ingenieurbüros, die Planung, Leitung und Ausführung aller technischen, baulichen, ziviltechnischen und gestalterischen Arbeiten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und Investitionen in alle Gesellschaften und Unternehmen gleicher Branche. Allgemein kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle finanziellen, kommerziellen, mobiliären und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Verwirklichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.