Entwicklung und Zentralisierung der Tätigkeiten, die für den gesamten Konzern oder einen Teil davon ausgeführt werden, mit Ausnahme aller Operationen, die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) unterliegen, insbesondere: Zentralisierung und Aufbereitung statistischer Informationen der Konzerngesellschaften in technischer, kommerzieller und administrativer Hinsicht; Zentralisierung der Rechnungslegung, Vorbereitung und Durchführung von Konsolidierungsmaßnahmen, interne Kontrolle und Prüfung; Zentralisierung der EDV-Verarbeitung der Konzerngesellschaften in den Bereichen Rechnungswesen, Lohnabrechnung und andere Verwaltungsanwendungen; Beratungsdienstleistungen für die Konzerngesellschaften im Bereich der Analyse und Programmierung sowie interne Prüfung; Analyse von Rechts- und Steuerproblemen im internationalen Bereich, Schutz der Rechte der Konzerngesellschaften im Bereich des geistigen Eigentums (Patente, Marken), Streitbeilegung; Bündelung von Bestellungen, Verhandlungen mit Lieferanten, Planung und Steuerung von Beschaffungen für Fasern, Garne und Strickwaren oder andere Materialien und Produkte, die für die Konzerngesellschaften erforderlich sind, Zentralisierung von Rechnungen; Zentralisierung der Finanztransaktionen zur Abdeckung dieser Beschaffungen sowie Zentralisierung der Finanztransaktionen zur Abdeckung von Risiken, die aus Wechselkursschwankungen resultieren, Zentralisierung von Leasing- oder Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der Konzerngesellschaften im Bereich von Maschinen oder Immobilien; Forschung im Bereich der textilen Fasern, Studien über neue Anwendungen im Bereich von Komfort, Wohlbefinden und Gesundheit, Marktforschung, Studien und Forschung in den Tätigkeitsbereichen der Konzerngesellschaften; Prüfung von Investitionsprojekten, Prüfung von Unternehmenskäufen in den Tätigkeitsbereichen des Konzerns oder in diversifizierten Bereichen; Vorbereitung von Werbe- oder Verlagsarbeiten, Fotos, Layouts, Druckvorlagen; Zentralisierung der Schulungsmaßnahmen und Durchführung von Schulungen für das Personal in allgemeinen, technischen oder spezifischen Bereichen der Tätigkeit der Konzerngesellschaften; Zentralisierung der Versicherungs- und Rückversicherungstransaktionen; Vertretung des Konzerns oder der Konzerngesellschaften in den Beziehungen zu nationalen und internationalen Behörden; Beratungsdienstleistungen für die Konzerngesellschaften in technischen, kommerziellen und administrativen Angelegenheiten im Hinblick auf die Herstellung, Lagerung und Verteilung der Artikel, die Gegenstand der Tätigkeit der Konzerngesellschaften sind, und Aufbau von Informationsdatenbanken; alle Arbeiten, die erforderlich sind, um die Leistungsfähigkeit der Konzerngesellschaften zu verbessern und die sich im Laufe der Entwicklung und des Wachstums des Konzerns als notwendig erweisen.