Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft, die in die Kategorie "andere traditionelle und alternative Anlagefonds" fällt, ist die Verwaltung ihres Vermögens oder ihrer Teilvermögen in Form eines kollektiven Kapitalanlagefonds gemäß dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und dessen Verordnungen. Sie ist für qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 10, Absatz 3 und 3ter KAG bestimmt. DUFOUR SICAV (nachfolgend die Gesellschaft) investiert ihr Vermögen insbesondere in: a. Sichtguthaben und Termingelder mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten; b. Geldmarktinstrumente; c. Edelmetalle; d. Wertpapiere (insbesondere Beteiligungs- und Schuldverschreibungen); e. Anteile an kollektiven Kapitalanlagen; f. Finanzderivate; g. Strukturierte Produkte; h. Alternative Anlagen, wie insbesondere Private Equity und Hedgefonds; i. Börsennotierte oder nicht börsennotierte Schuldverschreibungen. Die Gesellschaft kann im weitesten rechtlichen Sinne alle Maßnahmen ergreifen und alle Geschäfte durchführen, die sie für zweckmäßig und angemessen hält, um ihren Zweck zu erreichen.