1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Besatzungsunterstützung. 2. Sie kann auch den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an inländischen oder ausländischen Handels- oder Industrieunternehmen, durch den Kauf von Aktien, Obligationen, Anteilen, die Inhabung von Forderungen oder jede andere geeignete Form, den Erwerb von Patenten und Marken, für eigene oder fremde Rechnung, vornehmen. 3. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen. 4. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern oder Dritten Kredite gewähren, sich für von ihren Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Pfandbriefen oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren, ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen. 5. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit, jede Investition oder jede andere Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht oder die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet ist, ausführen. Sie kann diese Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung, als Vertreter oder Bevollmächtigter, oder durch Dritte ausführen lassen. 6. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen.