Die Gründung, der Erwerb, die Verwaltung, die Führung und die Beratung von Arztpraxen und medizinischen Zentren. Die Gesellschaft kann Räumlichkeiten, Personal, alle medizinischen, administrativen, logistischen Infrastrukturen und die erforderlichen Maschinen für die Ausübung von Arztpraxen und der medizinischen Profession und/oder Tätigkeiten von Dritten im Gesundheitswesen zur Verfügung stellen. Die Gesellschaft kann mit anderen Gesellschaften im Gesundheitswesen zusammenarbeiten. Die Gesellschaft kann andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen gründen, erwerben, verwalten und führen, einschließlich häuslicher Pflege. Die Gesellschaft kann Niederlassungen und Filialen eröffnen und an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen. Die Gesellschaft kann öffentliche Veranstaltungen organisieren. Die Gesellschaft kann auf jede Form der Finanzierung zurückgreifen, indem sie geeignete reale und persönliche Sicherheiten gewährt. Sie kann Bürgschaften und andere Garantien zugunsten Dritter für sich selbst und ihre Tochtergesellschaften gewähren. Die Gesellschaft kann jede andere Tätigkeit direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck verbunden ausführen.