Der Betrieb eines Generalunternehmens, das alle Arbeiten im Bereich des Roh- und Ausbaus, der Landschaftsgärtnerei und des Gebäudeunterhalts umfasst, der Handel mit damit verbundenen Produkten, der Handel mit ausschließlich kommerziell genutzten Immobilien und alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Import und Export von Waren. Die Gesellschaft kann in eigenem Namen oder im Namen von Dritten alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, immobilien- oder mobilienspezifischen Transaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, und in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verbotenen Geschäfte.