Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen in allen Formen an Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, jede Tätigkeit im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere der Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien für Rechnung der Gruppe, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA, SR 211.412.41) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte behandeln, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen und an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen.