alle Immobiliengeschäfte, insbesondere den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, den Bau, die Vermietung, den Maklerdienst, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien, unter Ausschluss der durch das LFAIE verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Immobilien- oder Mobilienoperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, im Ausland Zweigniederlassungen oder in der Schweiz und im Ausland Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.