Der Kauf, Verkauf, die Vermietung und die Ausbeutung von Luftfahrzeugen und Kraftfahrzeugen sowie alle anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Luftfahrt und dem Automobilwesen; die Beteiligung an Handels-, Finanz-, Industrie-, Immobilien- und anderen Unternehmen sowie alle Immobiliengeschäfte, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte; der Handel und die Vertrieb von allen Produkten. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.