Die Gesellschaft hat zum Zweck den Kauf, die Errichtung, die Ausbeutung, die Verwertung, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien und dinglichen Rechten (mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte). Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle Geschäfte kommerzieller, industrieller oder finanzieller Art tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen. Sie kann an allen Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform, in der Schweiz oder im Ausland, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, Beteiligungen erwerben (und allgemeiner daran teilnehmen). Die Gesellschaft kann Immobilien im Rahmen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zugelassenen Möglichkeiten erwerben, halten, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Aktionären, Konzerngesellschaften und Dritten Darlehen oder andere Formen der Finanzierung gewähren sowie Sicherheiten aller Art zugunsten ihrer direkten oder indirekten Aktionäre, Konzerngesellschaften und Dritten stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfandrechten oder Treuhandabtretungen als Sicherheit für die Vermögenswerte der Gesellschaft, auch wenn diese Darlehen, Finanzierungen oder Sicherheiten ohne Entgelt oder Gegenleistung gewährt werden. Die Gesellschaft kann für die Gruppe, der sie angehört, Zentralisierungsgeschäfte im Bereich der Finanzierung tätigen.