Der Betrieb eines Generalunternehmens im Baugewerbe sowie alle Arbeiten im Bereich des Hochbaus. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, sich an anderen Unternehmen beteiligen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Verbindung stehen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder analoges Ziel verfolgen, alle finanziellen, gewerblichen, immobilienbezogenen (innerhalb der Grenzen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland), mobilienbezogenen und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Zweck zu entwickeln oder sich direkt oder indirekt darauf zu beziehen.