Unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte bezweckt die Gesellschaft: den Betrieb eines allgemeinen Bauunternehmens, die Errichtung, Sanierung sowie den Bau und das Halten von Grundstücken; die Innenausstattung, die Dekoration von Innen- und Aussenräumen sowie den Handel mit Grundstücken, sowie die Herstellung, den Import und den Export von Baumaschinen und -materialien. Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte, jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.