Die Beteiligung an allen schweizerischen und ausländischen Unternehmen, einschließlich des direkten oder indirekten Erwerbs von Immobilien in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme jeder Tätigkeit, die in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer (BstG) fällt, das heißt mit Ausnahme jeder Immobilientransaktion in der Schweiz, die nicht ausschließlich gewerblichen Zwecken dient. Sie kann ferner, entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle finanziellen, gewerblichen, mobilien- oder immobilienbezogenen Geschäfte tätigen, die einen ausschließlich gewerblichen Zweck haben und in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen. Sie kann Unternehmen mit ähnlichen oder verwandten Zwecken erwerben, mit solchen Unternehmen fusionieren und alle Verträge abschließen, die geeignet sind, ihren Hauptzweck zu entwickeln oder zu erreichen. Die Gesellschaft kann auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen.