Die organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung sowie das Marketing in allen Wirtschaftsbereichen und insbesondere im Bereich der Telekommunikation und Telematik, die Planung, der Handel und die Vertrieb insbesondere von elektronischen Produkten und Lösungen sowie im Bereich der Telekommunikation, der Handel und die Wiederverkauf von Internet-Konnektivität, Telefonverkehr, Daten und Zubehör, die Vermietung von Computern und Telekommunikationsgeräten sowie die Übernahme, Vergabe und Ausbeutung von Marken und Lizenzen oder industriellem Know-how. Die Gesellschaft kann alle Handels-, Industrie- und Immobiliengeschäfte durchführen, die durch die geltende Gesetzgebung (Unternehmensfonds, Art. 2 Abs. 2 lit. a LAFE) zugelassen sind, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks als notwendig oder auch nur opportun erachtet werden, einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften.