Der Kauf, Verkauf, Bau und die Verwaltung von beweglichen und unbeweglichen Gütern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte im Bereich des beweglichen und unbeweglichen Vermögens sowie des Handels abschließen, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder nicht. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen. Sie kann alle Geschäfte abschließen, an Unternehmen mit einem ähnlichen oder verwandten Zweck teilnehmen, alle Verträge abschließen, die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlich sind, und alle erforderlichen Sicherheiten für ihre Aktionäre bestellen. Sie kann ferner, soweit dies für ihre Bedürfnisse erforderlich ist, alle Immobilien erwerben, verkaufen, alle Darlehensverträge abschließen und alle erforderlichen Sicherheiten für ihre Aktionäre bestellen.