Das Unternehmen bezweckt die Vermögensverwaltung, insbesondere: das volle Eigentum, das nackte Eigentum, das Nießbrauchrecht, die unentgeltliche Überlassung an die Aktionäre oder wirtschaftlichen Begünstigten, den Bau, die Renovation, die Reparatur, die Ausstattung, die Verwaltung und die Verpachtung aller bebauten oder unbebauten Liegenschaften oder aller dinglichen Rechte, die es besitzt oder nutzt, durch Kauf, Tausch, Einbringung oder auf andere Weise, unter Ausschluss aller anderen Liegenschaften; den Kauf, Verkauf und die Vermietung aller Immobilien, insbesondere Wohnungen, Villen, Grundstücke usw.; den Kauf aller beweglichen Güter und die Verwaltung dieser beweglichen Güter; die Beteiligung an allen Gesellschaften; die Aufnahme von Darlehen bei Finanzinstituten für den Kauf der oben genannten Güter; die Errichtung von Hypotheken oder anderen dinglichen Sicherheiten auf die Gesellschaftsvermögen (für den vollständigen Zweck siehe Statuten).