Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen, die einen immobilienwirtschaftlichen Zweck im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verfolgen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschließlich ihrer direkten oder indirekten Aktionäre und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art, einschließlich durch Pfandrechte an den Vermögenswerten der Gesellschaft oder durch treuhänderische Übertragungen oder Abtretungen von Vermögenswerten der Gesellschaft, Garantien ausstellen, bürgen oder auf andere Weise für ihre eigenen Verpflichtungen sowie für diejenigen anderer Gesellschaften (einschließlich direkter oder indirekter Aktionäre der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) einstehen, gegen Entgelt oder nicht. Darüber hinaus kann sie mit den oben genannten Gesellschaften Liquiditätsausgleiche/Cash-Pooling-Vereinbarungen abschließen, einschließlich periodischer Saldoanpassungen (Balancing). Die Gesellschaft kann all dies auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugsbedingungen, zinslos, unter Ausschluss der Fähigkeit der Gesellschaft, Gewinne zu erzielen, und unter Inkaufnahme einer Risikokonzentration tun.