Der Erwerb aller Immobilien jeder Art, das Eigentum, die Verwaltung, die Verwaltung durch Miete oder auf andere Weise, die unentgeltliche Überlassung der von den Gesellschaftern selbst genutzten Räume, die Veräußerung der von ihr erworbenen Vermögenswerte durch Kauf, Tausch, Einbringung oder auf andere Weise. Die Gesellschaft kann: alle finanziellen, kommerziellen oder industriellen, mobilen oder immobilen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; den Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient; alle Kapitalanlagen in allen Formen tätigen, einschließlich des Kaufs oder Erwerbs von Aktien, Anleihen, Gesellschaftsanteilen und im Allgemeinen aller Geschäfte, die mit dem oben definierten Zweck in Zusammenhang stehen, in allen Ländern, vorausgesetzt, dass diese Geschäfte den zivilen Charakter der Gesellschaft nicht ändern.