Der Kauf, Verkauf, Besitz und die Verwaltung von Immobilien in der Schweiz zu kommerziellen/industriellen Zwecken, die nicht der Bewilligungspflicht nach LAFE unterliegen, gemäss Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE, sowie von jeglicher Art im Ausland, auch durch den Kauf, Verkauf, Besitz und die Verwaltung von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften. Der Betrieb eines allgemeinen Bauunternehmens; die Vermietung, der Import und Export, die Vertretung im Baubereich von Baumaschinen und -geräten. Zur Erreichung des oben genannten Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft auch, in nicht vorrangiger Weise: Beteiligungen an Unternehmen, Gesellschaften oder Betrieben mit ähnlichem Zweck erwerben; persönliche und/oder reale Garantien auch zugunsten Dritter gewähren; alle kommerziellen, industriellen, finanziellen, mobiliaren oder immobiliaren Geschäfte tätigen, die von der Verwaltung als nützlich für die Erreichung des Gesellschaftszwecks erachtet werden; Niederlassungen und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland eröffnen.