Die Gesellschaft bezweckt insbesondere: die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an allen Handels-, Industrie- und Finanzunternehmen, ausgenommen die durch das LFAIG verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann im Rahmen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland: jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht, ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; an allen Unternehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, teilnehmen; Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.