Die Verwaltung von Einrichtungen für die Kinderbetreuung sowie die Organisation von Freizeitaktivitäten. Die Gesellschaft kann an anderen Gesellschaften teilhaben, die denselben Zweck verfolgen oder ergänzende Tätigkeiten ausüben. Die Gesellschaft kann außerdem Dritten, einschließlich Gesellschaftern und/oder Aktionären der Gesellschaft oder der Gesellschaften, an denen sie teilhaben, Kredite und/oder direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren und Garantien jeder Art für ihre Tochtergesellschaften ausstellen. Die Gesellschaft kann jede direkte, indirekte und/oder Nebentätigkeit, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks als nützlich, vorbereitend oder abgeleitet gilt, selbstständig oder durch Dritte ausführen.