Der Zweck der Gesellschaft ist: a) alle Arbeiten im Bereich des Bauwesens, des Ingenieurwesens, des Erd- und Tiefbaus, des Stahlbetonbaus, des Abbruchs, des Sägens und Bohrens von Beton; b) das Generalunternehmertum im Bauwesen; c) alle kommerziellen und finanziellen Operationen (mit Ausnahme derjenigen, die aus dem Mandat des Finanzintermediärs im Sinne von Artikel 2, Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei (GwG) resultieren), mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIMAG) verbotenen Operationen, sei es im Bereich des mobilen oder immobilen Vermögens in direktem oder indirektem Zusammenhang mit den oben beschriebenen Zielen und geeignet, um ihre gesellschaftlichen Interessen zu fördern; d) die Beteiligung an allen schweizerischen oder ausländischen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zielen sowie die Gründung von Zweigniederlassungen; e) die Gewährung von Darlehen oder Vorschüssen an Aktionäre oder Dritte, die Bürgschaft für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen, die Gewährleistung solcher Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder anderen Wertpapieren sowie die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit sowohl in der Schweiz als auch im Ausland ausüben.